Das Wort "Legacy" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet schlicht: Vermächtnis. Etwas, das man hinterlässt. In der Softwareentwicklung ist es ein System, das ein Entwickler dem nächsten übergibt – manchmal mit Stolz, manchmal mit einem schlechten Gewissen und meistens ohne Dokumentation. Die Bundesregierung hat diesen Zusammenhang nun offenbar zum ersten Mal ernstgenommen. Mit dem geplanten Gesetz zur Regulierung von Software-Vermächtnissen (SoftVermStG) soll ab dem 1. Januar 2027 eine Erbschaftssteuer auf Legacy-Software erhoben werden.
Was das Gesetz vorsieht
Der Referentenentwurf, der dem Bundesministerium der Finanzen entstammt und vergangene Woche in Fachkreisen kursierte, definiert "Software-Vermächtnisse" als Systeme, die seit mehr als fünf Jahren produktiv betrieben werden, deren ursprüngliche Entwickler nicht mehr im Unternehmen tätig sind und deren Codebasis keine maschinenlesbare Testabdeckung von mindestens 20 Prozent aufweist. Auf den geschätzten Jahreswartungsaufwand eines solchen Systems – ermittelt durch einen zugelassenen Software-Sachverständigen – soll ein Steuersatz von 23 Prozent erhoben werden, sobald das System an einen neuen Verantwortlichen übergeben wird.
Zur Begründung heißt es im Entwurf: "Die unbegrenzte steuerfreie Weitergabe technisch veralteter Systeme hemmt die Innovationskraft des Standorts Deutschland und verursacht volkswirtschaftliche Folgekosten, die bislang nicht erfasst werden." Mit anderen Worten: Wer Altlasten weiterreicht, soll dafür zahlen.
Wer betroffen ist
Besonders hart träfe das Gesetz kleine und mittelständische Betriebe. Großunternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen dürften Wege finden, Übergaben formal so zu gestalten, dass keine Steuerpflicht entsteht – etwa durch interne Umstrukturierungen oder die rechtzeitige Einführung automatisierter Tests kurz vor dem Stichtag. Für den Handwerksbetrieb mit einer gewachsenen PHP-Anwendung aus dem Jahr 2009, deren Entwickler im Ruhestand ist, sieht es anders aus.
Ausgenommen vom Gesetz sind laut Entwurf Open-Source-Systeme sowie Software, die unter einer anerkannten freien Lizenz steht. Auch Eigenentwicklungen, die nachweislich auf einem aktuell unterstützten Framework basieren, könnten unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übergeben werden. Die genauen Abgrenzungskriterien sollen in einer Rechtsverordnung bis Ende 2026 festgelegt werden.
Die Reaktion der Branche
In einschlägigen Entwicklerforen ist die Reaktion wenig überraschend. "Endlich zahlen die, die den Schlamassel verursacht haben" ist ebenso zu lesen wie "Das ist der bürokratischste Ansatz seit der Impressumspflicht." Ein Kommentator merkte an, dass das Bundeszentralamt für Steuern wohl zunächst seine eigene Software modernisieren müsste, bevor es die Steuerpflicht für fremde Legacy-Systeme vollziehen könne. Der Kommentar hatte, zum Zeitpunkt des Schreibens, 847 Upvotes.
Wer ein schlecht dokumentiertes System erbt, zahlt doppelt: einmal beim Einarbeiten – und bald auch beim Finanzamt.
Was das für die Praxis bedeutet
Sollte das Gesetz tatsächlich in Kraft treten, würde es einen Anreiz schaffen, der in der Branche längst überfällig wäre: Legacy-Systeme vor der Übergabe zumindest auf ein Mindestmaß an Dokumentation und Testabdeckung zu bringen. Ob das durch eine Steuer gelingt oder ob es schlicht dazu führt, dass Übergaben vermieden und Systeme noch länger von überforderten Einzelpersonen betrieben werden, darf bezweifelt werden.
Ich werde die Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren beobachten. Wer bereits jetzt vorsorgen möchte: Eine Testabdeckung von 20 Prozent ist erreichbar. Ich helfe dabei.
Fazit
"Legacy" bedeutet Vermächtnis – und Vermächtnisse waren schon immer mit Verantwortung verbunden. Ob der Staat der richtige Adressat dieser Verantwortung ist, sei dahingestellt. Klar ist: Wer heute in saubere Übergaben, Dokumentation und Testabdeckung investiert, schläft in Zukunft besser. Steuerlich oder nicht.
Erschienen am 1. April 2026.